Eigentumswohnung als Ferienwohnung
Ein Beschluss, mit dem die Nutzung einer Eigentumswohnung als Ferienwohnung untesagt wird, ist mangels Beschlusskompetenz der WEG-Versammlung nichtig, sofern die Teilungserklärung die WEG-Versammlung hierzu nicht ermächtigt. Die Untersagung der Nutzung als Ferienwohnung stellt nicht lediglich eine Gebrauchsregelung dar, sondern geht darüber hinaus, da eine Nutzungsart ausgeschlossen wird.(Leitsätze des Bearbeiters)
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