Eingeschränkte Mitwirkungspflichten bei Erhaltungsmaßnahmen

Gericht: AG
Urteil vom: 20.02.2014
Aktenzeichen: 9 C 0579/13
Stadt: Bremen

1106
Bild: Paul/stock.adobe.com
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Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, mit dem Schornsteinfeger einen Termin zur Abgaswegeprüfung zu vereinbaren.

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