Erben haften voll für künftige Wohngelder

Gericht: BGH
Urteil vom: 05.07.2013
Aktenzeichen: V ZR 81/12

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Für nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründete Wohngeldforderungen haften die Erben unbeschränkt.

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