Ersatzpflicht für Schäden am Nachbargrundstück

Gericht: OLG
Urteil vom: 18.07.2014
Aktenzeichen: 9 U 100/13
Stadt: Düsseldorf

1106
Bild: Paul/stock.adobe.com
Bild: Paul/stock.adobe.com

1. Entstehen aufgrund von Baumaßnahmen an einem auf dem Nachbargrundstück gelegenen Gebäude Schäden, z.B. Risse aufgrund von Erschütterungen, steht dem geschädigten Grundstückseigentümer ein Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn ihm eine rechtzeitige Abwehr der Beeinträchtigung unverschuldet nicht möglich war. 2. Auszugleichen sind sämtliche Nachteile, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. 3. Im Rahmen des Ersatzanspruchs sind eine Wertverbesserung nach den Grundsätzen des Abzugs Neu für Alt , aber auch ein nach Schadensbeseitigung verbleibender Minderwert zu berücksichtigen.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Ersatzpflicht für Schäden am Nachbargrundstück
6.6.2023
Grundstück | Baulücke | Nachverdichtung
2.6.2023
Nachverdichtung Wohnungsbau
1.4.2022
Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz.