Ersatzpflicht für Schäden am Nachbargrundstück
1. Entstehen aufgrund von Baumaßnahmen an einem auf dem Nachbargrundstück gelegenen Gebäude Schäden, z.B. Risse aufgrund von Erschütterungen, steht dem geschädigten Grundstückseigentümer ein Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu, wenn ihm eine rechtzeitige Abwehr der Beeinträchtigung unverschuldet nicht möglich war. 2. Auszugleichen sind sämtliche Nachteile, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. 3. Im Rahmen des Ersatzanspruchs sind eine Wertverbesserung nach den Grundsätzen des Abzugs Neu für Alt , aber auch ein nach Schadensbeseitigung verbleibender Minderwert zu berücksichtigen.
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