Hausgeld und Betriebskosten - zwei Paar Schuhe

Wohngeldabrechnungen/Jahresabrechnungen einer Eigentümergemeinschaft sind nicht auf die Betriebskostenabrechnung eines Mieters einer Eigentumswohnung übertragbar; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG, 556 BGB

Amtsgericht Erfurt, Urteil vom: 14.08.2013, Aktenzeichen: 5 C 51/12
 

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Die Hausgeldabrechnung darf nicht ohne weitere Prüfung auf die Betriebskostenabrechnung übertragen werden. Der Miteigentümer hat letztere in eigener Verantwortung gegenüber dem Mieter zu erstellen.

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