Kautionsanspruch bei Veäußerung des Mietobjektes

Gericht: AG
Urteil vom: 19.12.2013
Aktenzeichen: 17a C 129/13
Stadt: Bad Segeberg

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der Kaution geht auf den Erwerber des Mietobjekts über. Die Beendigung des Mietverhältnisses ändert daran nichts.

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