Kein Vertrauensschutz bei nichtigem Beschluss
1. Ein auf Begründung eines Sondernutzungsrechtes gerichteter Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. 2. Stimmen sämtliche Wohnungseigentümer durch Beschluss der Begründung eines Sondernutzungsrechtes zu, kann darin eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer gesehen werden. 3. Eine auf Begründung eines Sondernutzungsrechts gerichtete Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern wirkt gegen einen später in die Wohnungseigentümergemeinschaft eintretenden Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers nur, wenn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen wurde. 4.
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