Nachberechnung von Betriebskosten

Gericht: BGH
Urteil vom: 12.12.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 264/12

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Bild: natali_mis/stock.adobe.com
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Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist.

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