Unbefristete Fortgeltungsklausel bei Wohnungskauf
1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Verwenders, wonach sich der andere Vertragspartner an ein von ihm abgegebenes notarielles Angebot auf Abschluss eines Vertrages zum Erwerb einer Eigentumswohnung länger als drei Monate unwiderruflich bindet, ist unwirksam. 2. Auch eine nach Ablauf einer wirksamen Bindungsfrist in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung enthaltene Regelung zur widerruflichen Fortgeltung des Angebots ist unwirksam. 3. Eine nach Ablauf der nach dem Gesetz bestehenden Annahmefrist beurkundete Annahme des Angebots führt nicht zum Zustandekommen des Vertrages. 4.
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