Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen des Vermieters

Gericht: BGH
Urteil vom: 08.01.2014
Aktenzeichen: XII ZR 12/13

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Bild: Hans12/stock.adobe.com
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Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB gilt auch für Ersatzansprüche wegen nicht erledigter Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, kann aber auch durch eine (noch) unbegründete Klage gehemmt werden.

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