Wohnraum oder Gewerberaum: im Zweifel für die Wohnraummiete
1. Ein Mietverhältnis ist entweder Wohnraum- oder Gewerberaummiete. Mischmietverhältnisse gibt es juristisch gesehen - nicht. 2. Für die rechtliche Einordnung ist entscheidend, welche Nutzungsart nach den Umständen des Einzelfalls überwiegt. 3. Lässt sich das Mietverhältnis im Einzelfall nicht eindeutig zuordnen, ist von der Geltung der Vorschriften der Wohnraummiete auszugehen. (Leitsätze des Bearbeiters)
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