Regressansprüche der Versicherung
Grobe Fahrlässigkeit setzt nicht nur einen objektiven Verstoß gegen Sorgfaltspflichten voraus, sondern auch ein unentschuldbares Fehlverhalten.
(Leitsatz des Bearbeiters)
OLG
Düsseldorf
Aktenzeichen:
10 U 88/09
Urteil vom:
10. Dezember 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Versicherung 





































