Solaranlagen: Streit um Licht und Schatten vermeiden

Über 1,5 Millionen Solaranlagen zur Stromerzeugung gibt es bereits in Deutschland. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten: Nachbarn fühlen sich geblendet oder beschweren sich über Lichteinbußen im Vorgarten. Bäume und hohe Pflanzen des Anwohners können wiederrum die Solaranlage verdustern. Deshalb empfiehlt der TÜV Rheinland: Begutachten Sie vor der Installation das Umfeld.

FOTO: RWE AG
FOTO: RWE AG

Photovoltaik-Anlagen besitzen Glasflächen, die das Sonnenlicht reflektieren. Die Anlage kann Unmut auslösen, wenn zum Beispiel die Sonne unangenehm blendet. Fällt die Lichtreflexion auf die Terrasse oder ins Wohnzimmer des Nachbarn, muss sich der Geschädigte nicht zwangsläufig mit der Beeinträchtigung abfinden.

Streitigkeiten wegen der Blendung durch Solaranlagen landen häufig vor Gericht, berichtet der TÜV Rheinland.

Aber auch eine so genannte Verschattung kann zum Streit führen: Bäume werfen ihren Schatten auf die Solaranlage. Konsequenz: Der Schatten kann dazu führen, dass der Betrieb der Anlage unwirtschaftlich wird. Sind die Module in Reihe geschaltet, reicht schon eine Teilverschattung aus, um den Ertrag der gesamten Anlage sinken zu lassen.

Planer von Solaranlagen sollten deshalb das Areal im Vorfeld begutachten. Experten können auch abzuschätzen, ob Pflanzen auf dem Nachbarsgrundstück absehbar zu stattlichen Schattenspendern werden.

Ein Recht auf ungestörte Solarstrahlung gibt es nicht
Ein Recht auf garantierte und ungestörte Solarstrahlung gibt es nicht und kann auch nicht geltend gemacht werden. Schwierig wird es, wenn der Geschädigte verlangt, dass Bäume regelmäßig gestutzt werden. Ebenso wenig kann ein Geschädigter vom Nachbarn eine Entschädigung dafür verlangen, dass durch Schatten weniger Strom produziert wurde, als möglich gewesen wäre. Wer über die Installation einer Solaranlage nachdenkt, sollte deshalb in jedem Fall vorab mit dem Nachbarn sprechen - um potenziellen Streit zu vermeiden.

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Weiterführende Links:
http://www.tuv.com/de/deutschland/gk/geschaeftskunden.html

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