Der Sozialfonds unterstützt bauliche und technische Anpassungsmaßnahmen bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro je Einzelfall, um körperliche oder seelische Beeinträchtigungen auszugleichen. Darüber hinaus werden einmalig Betriebskostennachforderungen bis maximal 500 Euro übernommen, die aufgrund gestiegener Versorgungs- und Leistungspreise der Medienversorgern und/oder Dienstleistungsunternehmen zustande gekommen sind. Unterstützt werden ebenfalls Umzüge in GSW-Wohnungen, wenn eine Veränderung der persönlichen Lebenssituation einen Umzug erforderlich macht.
Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch den Sozialfonds sind, dass Mieter die anfallenden Kosten nicht aus eigener Kraft tragen können, kein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht, der Mieter den Antrag schriftlich einreicht und eine neutrale Schuldnerberatung den Antrag geprüft hat. Hierdurch wird nachgewiesen, dass alle rechtlichen Ansprüche ausgeschöpft sind und es wird jeglichem Missbrauch zu Lasten anderer Antragsteller entgegengetreten.
Über die Verwendung der Mittel entscheidet darüber hinaus ein Kuratorium aus Mietern und Mitarbeitern der GSW unter dem Vorsitz von Frau Professor Ingrid Stahmer, die für die GSW bereits als Ombudsfrau tätig ist. Ebenfalls konnte für das Kuratorium der Präsident des Spandauer Mietervereins e. V., Heinz Troschitz, gewonnen werden.