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Mietrechtsurteile

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Staffelmiete

Sieht der Mietvertrag eine Mietzinserhöhungsfrist von einem Jahr vor, kann die Staffelmiete auch nach Ablauf der Jahresfrist noch erhöht werden. Die vermietete Wohnung wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt, so dass der Mietvertrag im Hinblick auf den Mietbeginn ohne gleichzeitige Verschiebung der Mietzins-Anpassung nicht mehr geändert werden konnte. Der Mieter muss sich aber auf eine solche Verschiebung einlassen.

Kategorie des Mietrechtsurteils: 
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Über die Zeitschrift

Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.