Staffelmiete ungültig?
Ist eine Staffelmietvereinbarung wegen eines unangemessen hohen Entgelts (§ 5 II WiStrG) teilweise nichtig, führt das nicht zum Wegfall der folgenden Staffelbeträge. Deren Wirksamkeit ist selbstständig im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Zeitpunkt des jeweils bestimmten Anfangstermins zu beurteilen.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































