Teurer Klinker
Wenn ein Haus nach einer Wärmedämmung nachträglich verklinkert wird, darf der Vermieter diese Kosten in eine Mieterhöhung einbeziehen. In dem Fall klagten die Mieter gegen eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung.
Sie argumentierten, dass die Verklinkerung nicht mehr als Modernisierung angesehen werden könne, sondern dass es sich um eine Luxusausführung handle. Das Gericht entschied aber, dass der Vermieter Anspruch auf die Zahlung des vollen Aufschlags habe.
Zum Urteilstext (AG Düsseldorf 20 C 1848/06)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Miethöhe 


































