Teures Wasser
Ein Grundstückseigentümer muss die Wasserkosten eines insolventen Mieters nicht übernehmen. Geklagt hatten vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Berliner Wasserbetriebe. Als der Mieter die bislang pünktlich beglichenen Wasserkosten nicht mehr bezahlen konnte, forderten die Wasserwerke die aufgelaufenen Kosten von 81.000 Euro vom Eigentümer ein. Doch der Anspruch gegen ihn, entschieden die Richter, sei ausgeschlossen, „wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem zur Nutzung des Grundstücks berechtigten Dritten besteht“. Damit wurde das Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben, das der Klage zunächst stattgegeben hatte.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe VIII ZR 293/07)






































