Welcher Vermieter kennt das Problem nicht? Der Mieter ist spurlos verschwunden, Briefkästen quellen über und Nachbarn wissen nichts über den Verbleib.
Der Personenkreis, der meist nicht auffindbar ist, gehört nicht zum Kreis der „1A-Mieter“. Vermögenswerte sind nicht vorhanden. Der Vermieter gerät nun in Versuchung, das Mietobjekt wegen einer so genannten „kalten Räumung“ in Besitz zu nehmen und die Reste des Hab und Gutes zu entsorgen. Der Gedanke dabei: Wer einfach so verschwindet und seine Sachen zurück lässt, hat bestimmt kein Interesse an diesen Dingen. Für den Vermieter sind sie wertlos, für den Mieter später wertvolle Antiquitäten oder Liebhaberstücke. Der Vermieter schreckt auch vor den Kosten zurück.
Hauseigentümer und Bewohner profitieren von der möglichen Plusbilanz in Mehrfamilienhäusern.
Mehr als ein Drittel der Menschen in Europa lebt in Mietwohnungen. Auch die Mietparteien in Mehrfamilienhäusern haben ein Interesse an möglichst geringen Nebenkosten für Strom und Wärme. Der Blick richtet sich deshalb immer mehr in Richtung Effizienzsteigerung im Mehrfamilienhaus. Mit vertretbarem Aufwand kann mit schon heute verfügbarer Technik ein Mehrfamilienhaus als Energie-Plus-Haus gebaut werden.
Mietnomaden haben die feste Absicht, keine Miete für das Mietobjekt zu zahlen. Um ihr vorsätzlich betrügerisches Verhalten vor dem potenziellen Vermieter zu verbergen, treten sie betont seriös auf und erwecken einen wohlhabenden Eindruck.
Sie sind der Schrecken aller Haus- und Wohnungseigentümer, zumal es kein Patentrezept gibt, sich vor ihnen zu schützen. Nicht selten verlassen Mietnomaden das Mietobjekt in desolatem Zustand, wodurch dem Vermieter neben Mietausfällen und Kosten für Rechtsverfolgung und Vollstreckung noch weitere erhebliche Aufwendungen für Renovierung und Instandsetzung entstehen. Der entstehende Schaden kann sich durchaus auf mehrere 10.000 Euro summieren. Einschlägige Schätzungen belaufen sich auf eine durchschnittliche Schadenssumme von 22.000 bis 44.000 Euro.
Kern der Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter ist in der Praxis häufig die Frage, ob Mängel der Mietsache vorliegen oder nicht.
Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter verpflichtet, die Mietsache zu erhalten und den Gebrauch während der Mietzeit zu gewähren. Erfüllt er diese Pflichten nicht, kann der Mieter eine Reihe von Rechten geltend machen. Er kann Erfüllung verlangen gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB und, soweit die Leistungsstörung auf Mängeln beruht, stehen dem Mieter zusätzlich die Gewährleistungsrechte der §§ 536, 536a BGB, d. h. insbesondere Mietminderung und Schadensersatz, zu. Daneben gibt es auch ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht des Mieters nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Viele Vermieter sind ratlos, wie es mit dem Mietverhältnis in der Insolvenz des Mieters weiter geht.
Vorab ist eine Reihe von Begriffen zu klären, da der Vermieter nur einer unter vielen Gläubigern ist. Dabei kann er sich je nach Anspruch und Stadium des Verfahrens in fünf Gläubigerkategorien wiederfinden.
Das Insolvenzverfahren dient der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger. Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen:
Besserer Klimaschutz durch Nutzung der Sonnenenergie für Strom und Wärme. Über 1.500 Kommunen hierzulande machen inzwischen bei der Solarbundesliga mit. Immer am Ball auch Neckarsulm.
Die Energiewende wurde in der Stadt am Zusammenfluss von Neckar und Sulm bereits Anfang der 90er-Jahre eingeläutet und mit der Solarsiedlung Amorbach damals die erste solare Nahwärmeversorgung für ein ganzes Wohngebiet in Angriff genommen. Auf 50 Hektar sollten für 3.500 Einwohner Wohnungen entstehen, die mindestens zur Hälfte solar beheizt werden.
Geplatzter Estrichschlauch veränderte Fassadenstruktur und beschädigte Kerndämmung - und dann verweigert das Bauunternehmen über Jahre die Zahlung von Schadenersatz.
Ein Fall für den Bauherren-Schutzbund und seine Berater.
Die Wohnungswirtschaft wird künftig zu den wichtigsten Auftraggebern der Bauindustrie zählen.
Im Wohnungsbau werden Bestandsmodernisierung und Anpassung an neue und veränderte Bedürfnisse vor allem älterer Menschen in den nächsten zwei Jahrzehnten absolut im Vordergrund stehen:
Die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2009) ist im Sommer 2009 in Kraft getreten. Ziele: Vereinfachen, transparenter gestalten und Anreize für kostensparendes Bauen aufnehmen.
Erbschaft- und Schenkungsteuerreform bei Immobilien
Der Überblick: Was ist für die Immobilie bei der - rückblickend betrachtet - längsten Steuerreform der Welt herausgekommen?
Die Hintergründe der Erbschaftsteuerreform sind bekannt: Der seitens des Bundesverfassungsgerichtes festgestellte Grundgesetzverstoß musste bis Ende 2008 geheilt werden, sonst ist die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in 2009 Geschichte.
Die Fachzeitschrift Immobilien vermieten & verwalten informiert praxisorientiert und unabhängig über alle wichtigen Themen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Unter anderem werden folgende Schwerpunkte genauer betrachtet: Immobilien-Management, Modernisierung, Gebäude- und Heiztechnik, Finanzierung sowie aktuelle Urteile.