Umgekippter Tank
Ein im Freien aufgestellter Tank wurde mit rund 1.600 Liter Heizöl befüllt. In der Nacht nach der Anlieferung knickte einer der Stützfüße des Behälters ein, der Tank kippte um und das Öl sickerte in das Erdreich eines benachbarten Anwesens.
Der Eigentümer konnte zwar noch die 9.000 Euro teure Reinigung des Abwasserkanals bezahlen, aber bei weiteren 47.000 Euro, die für die Bodensanierung veranschlagt wurden, musste er passen. Daraufhin stellte die zuständige Kreisverwaltung den erforderlichen Betrag einfach dem Öllieferanten in Rechnung. Immerhin sei es ja das von ihm gelieferte Heizöl gewesen, das den Schaden verursacht habe. Dieser Beamten-Logik wollten die Richter allerdings nicht folgen. Weder der Lieferant noch der Fahrer seien zur Sanierung verpflichtet. Die besonderen Sicherheitspflichten eines Öllieferanten erschöpfen sich auf den Vorgang des ordnungsgemäßen Befüllens der Heizölbehälter.






































