Umlage der Kosten für Öltankreinigung
a) Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.
b) Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.
BGH
Aktenzeichen:
VIII ZR 221/08
Urteil vom:
11. November 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Betriebskostenabrechnung 


































