Umlagefähigkeit der Gartenpflege
Es kann dahinstehen, ob Mieter die Gartenflächen nutzen können, zu deren Pflege sie anteilig herangezogen werden. Auch wenn dies nicht der Fall ist, sind sie aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Vereinbarung zur Übernahme der anteiligen Gartenpflegekosten verpflichtet.
Zum Urteilstext (BGH KARLSRUHE - VIII ZR 135/03)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Betriebskosten 


































