Verbranntes zu schnell entsorgt
Teilt der Gutachter dem Kunden nach einem Brand mit, dass er noch ein zweites Mal kommen muss, und wirft der Kunde die beschädigten Gegenstände dennoch weg, muss die Hausratversicherung nichts zahlen.
Zum Urteilstext (LG Coburg 12 O 951/05)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Versicherung 





































