Verbraucherschutz gestärkt
Einige Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) sind bei der Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Einzelfallkontrolle zu unterziehen. Die in Bauverträgen verwendete VOB/B genoss bisher eine Sonderstellung. Ist sie als Ganzes vereinbart, konnten ihre Klauseln nicht anhand der Vorschriften des BGB auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Hiergegen hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale geklagt.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe VII ZR 55/07)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Immobilien 





































