Die Mieter müssen die Bestätigung dann vorlegen, wenn sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Die Vermieter müssen die Anmeldung bei der Meldebehörde also nicht selbst vornehmen. Die Mitwirkungspflicht richtet sich gegen Scheinanmeldungen und damit häufig verbundene Formen der Kriminalität. Eine solche Bestätigung war bereits bis 2002 erforderlich, bevor sie abgeschafft wurde.
Die Bestätigung des Vermieters muss Namen und Anschrift des Vermieters, das Datum des Einzugs, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermietern, die die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Quelle: Haus & Grund Bayern