Vermietung der Wohnung an Feriengäste
Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.
BGH
Aktenzeichen:
V ZR 72/09
Urteil vom:
15. Januar 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
WEG-Recht 


































