Vertragsanpassung bei preisgebundenem Wohnraum
Ein Wohnraummietvertrag ist wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage anzupassen, wenn sich die vom Vermieter einseitig nach §§ 10, 8a WoBindG vorgenommenen Mieterhöhungen nach langjähriger Mietdauer deswegen als unwirksam erweisen, weil die Wohnung entgegen der Übereinstimmung der Vorstellung der Parteien bei Vertragsschuss mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (hier: § 17 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) nicht der Preisbindung unterliegt.
BGH
Aktenzeichen:
VIII ZR 160/09
Urteil vom:
24. März 2010
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietvertrag 


































