Im Vergleich mit einer Studie aus dem Jahr 2010* hat sich die durchschnittliche monatliche Vergütung im Bereich der WEG-Verwaltung von weniger als 49 Wohneinheiten um weniger als 2 Euro netto auf 19,67 Euro netto erhöht. Bei der WEG-Verwaltung von mehr als 100 Wohneinheiten beträgt die Steigerung im gleichen Zeitraum durchschnittlich sogar nur 0,90 Euro netto.
Ähnliche Zahlen haben sich bei der Untersuchung der Mietverwaltung ergeben. Für die Betreuung und den Werterhalt eines Mietshauses von weniger als 10 Mietparteien erhält der Verwalter im Durchschnitt 22,74 Euro netto pro Monat, im Gegensatz zu 21,31 Euro netto im Jahr 2010. Bei einem Miethaus von bis zu 29 Wohneinheiten hat sich die Vergütung durchschnittlich von 19,39 Euro auf 25,00 Euro netto gesteigert.
Verwaltervergütung stagniert
Bedenkt man, dass im selben Zeitraum der Verbraucherpreisindex in Deutschland um sieben Punkte gestiegen ist und 100 Euro cirka 6,54 Euro weniger wert sind, lässt sich erkennen, dass die Vergütung von Immobilienverwaltern nicht nur stagniert, sondern tatsächlich sogar rückläufig ist. Dabei sind die Anforderungen an Immobilienverwalter gerade durch politisch motivierte Zusatzaufgaben, wie die Pflichten im Zuge des Meldegesetzes, des Mess- und Eichgesetzes und des Mindestlohngesetzes heutzutage deutlich höher als noch vor fünf Jahren.
Ein weiteres Ergebnis der aktuellen Studie ist, dass die Mehrheit der Verwalter (68 Prozent) trotz vielfacher gesetzlicher Änderungen und der Einführung neuer technischer Standards diese zusätzlichen Aufgaben bislang innerhalb der Grundvergütung abrechnet. So werden etwaige Sonderleistungen wie die Aufstellung einer Hausordnung von nur 17 Prozent der Verwalter oder die Bescheinigung nach §35 EStG von nur 38 Prozent der Verwalter als solche abgerechnet.
Abrechnung von Sonderleistungen
Sondervergütungen werden erst aufgerufen, wenn ein höherer Aufwand oder externe Kosten anfallen. Die am häufigsten abgerechneten Sonderleistungen in der WEG-Verwaltung sind die Durchführung einer zweiten Eigentümerversammlung, die Zustimmung zum Eigentumsverkauf, die Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens und die Erstellung von Kopien.
Bei der Mietverwaltung lassen sich die Verwalter am häufigsten die komplette Vermietungsleistung einschließlich der Vermarktung, Besichtigung, Exposé-Erstellung, die erhöhten Verwalterleistungen bei Mieterwechsel und Modernisierungsmaßnahmen gesondert vergüten. Das Bestellerprinzip, das mit der Novelle des Mietrechts im Juni 2015 eingeführt wurde, hat laut der Studie bei den Verwaltern nur in Maßen (bei 30 Prozent) zu einem veränderten Leistungsspektrum geführt.
* Die Vergleichsstudie aus dem Jahr 2010 wurde von der BID Vorgängerorganisation (BSI Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft) in Auftrag gegeben.
Quelle: ivd - Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Weitere Infos zur Studie erhalten Sie auf der Website des IVD Immobilienverband
Die Studie, Stand Mai 2016, kann dort nachgefragt werden.
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