Vor dem Urlaub: Rauchmelder prüfen

Die wachsende Anzahl privater Rauchmelder verursacht viele Fehlalarme. Oft senden die Melder falsche Signale aufgrund eines technischen Defektes, abnehmender Batteriespannung oder aufgrund von erhöhtem Wasserdampf oder Hitze. Von Nachbarn werden diese Signale dann häufig als Feueralarm interpretiert und die Feuerwehr wird alarmiert.

FOTO: GIRA
FOTO: GIRA

Bundesweit wurde für 2013 die Zahl der Fehlalarme auf fast 200.000 geschätzt, dies wären knapp die Hälfte aller Einsätze, berichtet der Spiegel.

Die Einsatzkosten für die vergebens ausgerückte Feuerwehr zahlen in den meisten Fällen (noch) die Kommunen, die Kosten für die beschädigte Wohnungstür muss in der Regel der Hauseigentümer bzw. Vermieter tragen – oder die WEG. Denn die Wohnungseingangstüren gehören zum Gemeinschaftseigentum. Gehören die defekten Rauchmelder auch zum Gemeinschaftseigentum, ist die WEG sowieso für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Tipps für den Rauchmelder-Check vorm Urlaub
Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten Haus- und Wohnungseigentümer, die keinen Wartungsvertrag mit einer Firma, dem Schornsteinfeger oder einem Elektriker abgeschlossen haben, ihre Rauchmelder vor dem Urlaub noch mal überprüfen. Dazu empfiehlt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE):

  • Lösen Sie den Probealarm mit dem Testknopf aus. Funktioniert er nicht, schauen Sie in die Montageanleitung, wie Sie weiter vorgehen sollen.
  • Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei sein von Staub, Flusen oder Zigarettenrauch. Gegebenenfalls können sie mit dem Staubsauger abgesaugt werden.
  • Statten Sie den Rauchmelder mit einer neuen Langzeitbatterie aus, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Batteriespannung noch ausreicht.
  • Hinterlassen Sie Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Pfeift es ohne Rauchentwicklung und Gestank, können diese Nachbarn ggf. das Gerät abstellen oder die Wartungsfirma anrufen.
  • Ist die Feuerwehr bei Ihnen „eingebrochen“ und hat Ihre Tür und Schließanlage beschädigt, ist zu prüfen, wer mit der Wartung beauftragt war. Ist eine Firma für die Inspektion und Wartung zuständig, sollte Ihre WEG-Verwaltung prüfen, ob diese die Kosten und den Schaden des Fehlalarms übernehmen muss.

Auf der Website des Verbraucherschutzverein für Wohneigentümer gibt es weitere Infos.

Das könnte Sie auch interessieren:

Tipps zur einbruchssicheren Wohnung
Ferienzeit ist Einbruchszeit. Experten empfehlen in Gebäudeautomation zu investieren

Stets auf dem Laufenden sein? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

 

 

Viele Mieter können oder wollen keine Barkaution oder ein Kautionssparbuch als Mietsicherheit erbringen. Hier bietet sich die Möglichkeit einer Mietbürgschaft eines solventen Bürgen an. Das Gesetz fordert dafür eine schriftliche Erklärung des Bürgen. Dieses Muster...
Printer Friendly, PDF & Email
31.1.2024
Gebäudesicherheit
Brandschutz ist weder ein Randthema, noch ein Saison- oder Modethema. Die Einhaltung von Brandschutzregeln ist eine zentrale Verpflichtung für Vermieter:innen und Mieter:innen.
22.9.2022
Hohe Stromkosten
Die Zahl der Photovoltaikanlagen steigt kontinuierlich, 2022 gibt es bereits über 2 Millionen auf deutschen Dächern. Neben allgemeinen Nachhaltigkeitstrends ist dafür vor allem die Entwicklung der...
31.10.2022
Heizenergie sparen in der WEG
Die neue „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) ist seit 01. Oktober in Kraft. Sie schreibt für Gaszentralheizungen in Wohngebäuden mit...
29.10.2021
Neuerung im WEG-Recht
Der Schutz der Wohnung vor Einbrüchen ist für Eigentümer jetzt einfacher: Im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist ein Anspruch auf Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen, verankert...
12.6.2023
Pflichten zur Sicherung der Energieversorgung
Wohnungseigentümergemeinschaften sind verpflichtet, bis September 2023 Gaszentralheizungen überprüfen und von Fall zu Fall einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Darauf weist der Verband...
19.2.2024
WEG-Recht
Na, wie oft sind Wohneigentümer schon in Ihre Verwaltung gestolpert und haben einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage gefordert? Im WEG-Recht müssen sich Immobilienverwalter gut auskennen. Gut zu...