Vor dem Urlaub: Rauchmelder prüfen
Bundesweit wurde für 2013 die Zahl der Fehlalarme auf fast 200.000 geschätzt, dies wären knapp die Hälfte aller Einsätze, berichtet der Spiegel.
Die Einsatzkosten für die vergebens ausgerückte Feuerwehr zahlen in den meisten Fällen (noch) die Kommunen, die Kosten für die beschädigte Wohnungstür muss in der Regel der Hauseigentümer bzw. Vermieter tragen – oder die WEG. Denn die Wohnungseingangstüren gehören zum Gemeinschaftseigentum. Gehören die defekten Rauchmelder auch zum Gemeinschaftseigentum, ist die WEG sowieso für die Betriebsbereitschaft verantwortlich.
Tipps für den Rauchmelder-Check vorm Urlaub
Um Ärger und Kosten zu vermeiden, sollten Haus- und Wohnungseigentümer, die keinen Wartungsvertrag mit einer Firma, dem Schornsteinfeger oder einem Elektriker abgeschlossen haben, ihre Rauchmelder vor dem Urlaub noch mal überprüfen. Dazu empfiehlt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE):
- Lösen Sie den Probealarm mit dem Testknopf aus. Funktioniert er nicht, schauen Sie in die Montageanleitung, wie Sie weiter vorgehen sollen.
- Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei sein von Staub, Flusen oder Zigarettenrauch. Gegebenenfalls können sie mit dem Staubsauger abgesaugt werden.
- Statten Sie den Rauchmelder mit einer neuen Langzeitbatterie aus, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Batteriespannung noch ausreicht.
- Hinterlassen Sie Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Pfeift es ohne Rauchentwicklung und Gestank, können diese Nachbarn ggf. das Gerät abstellen oder die Wartungsfirma anrufen.
- Ist die Feuerwehr bei Ihnen „eingebrochen“ und hat Ihre Tür und Schließanlage beschädigt, ist zu prüfen, wer mit der Wartung beauftragt war. Ist eine Firma für die Inspektion und Wartung zuständig, sollte Ihre WEG-Verwaltung prüfen, ob diese die Kosten und den Schaden des Fehlalarms übernehmen muss.
Auf der Website des Verbraucherschutzverein für Wohneigentümer gibt es weitere Infos.
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