Vorfahrt für einen mieterfreundlichen Analog-digital-Übergang im Kabel
Abschaltung ohne Zusatzkosten und ohne Programmeinschränkungen
Derzeit empfangen noch rund 1,8 Millionen Haushalte auf analogem Wege Kabelfernsehen. "Insbesondere bei Haushalten mit älteren Bewohnern und geringerem Einkommen müssen die Kabelnetzbetreiber den Umstieg sozialverträglich gestalten", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. "Wir brauchen Vorfahrt für einen mieterfreundlichen Analog-digital-Übergang im Kabel. Eine analoge Abschaltung muss ohne Zusatzkosten und ohne Programmeinschränkungen möglich sein. Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen Netzbetreiber in einer Region die Abschalttermine möglichst koordinieren." Es sei wichtig, dass die Abschaltung und Frequenzumbelegung in passenden Etappen durchgeführt werde, so dass immer eine ausreichende Beratung und Betreuung der Endkunden seitens der Kabelanbieter gegeben sei.
Digitales Fernsehen: Mehr Programme und höhere Bildqualität
Mit einem digital-tauglichen Empfangsgerät sind alle Programme schon seit Jahren empfangbar. Die Abschaltung der analogen Übertragung schafft mehr Kapazität und bietet damit – je nach Netzbetreiber – die Möglichkeit für ein größeres Angebot an HDTV- und UHDTV-Programmen, mehr nicht-lineare Angebote und noch schnelleres Internet. Die analoge Übertragung über Antenne und Satellit wurde bereits vor einigen Jahren eingestellt.
Um den Übergang von analog zu digital zu unterstützen, haben die Medienanstalten gemeinsam mit Verbänden, Kabelnetzbetreibern und Programmanbietern die Initiative „Digitales Kabel“ ins Leben gerufen und ein Projektbüro gegründet, das nunmehr seine Arbeit aufgenommen hat. Aufgabe des Projektbüros ist die kommunikative Unterstützung des Umstiegs auf eine rein digitale Programmverbreitung im Kabelnetz.
Neben Information und Hilfestellung für Kabelkunden leistet das Projektbüro konkrete Transferarbeit für eine regional koordinierte Umstellung in den Kabelnetzen unter Einbeziehung von Wohnungswirtschaft, Fachhandel und Geräteherstellern. Der GdW unterstützt das Projektbüro inhaltlich.
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Mietrecht: Auch nach der Umstellung des terrestrisch verbreiteten Fernsehens auf digitale Signale ist der Vermieter verpflichtet, eine vorhandene Gemeinschaftsantenne empfangsbereit vorzuhalten.
Weiterführende Links:
www.gdw.de
https://digitaleskabel.de/