Wäsche trocknen
Mieter dürfen in ihrer Wohnung die Wäsche trocknen. Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher gibt. Ein Verbot in der Hausordnung, Wäsche außerhalb eines Trockenraums aufzuhängen, ist unwirksam, denn Mieter dürfen immer einen Wäschetrockner in der Wohnung aufstellen und nutzen.
Außerdem kann Wäsche auch auf dem Balkon aufgehängt werden. Grundsätzlich gehört das Trocknen von Wäsche in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Mietrecht 





































