Wasserversorgungskosten
Eine GmbH war Mieterin eines Grundstücks und wurde von den örtlichen Trinkwasser-Versorgungsbetrieben mit Wasser versorgt. Das Entgelt für ihre Leistungen stellten die Versorgungsbetriebe auch der zwischenzeitlich insolventen GmbH in Rechnung, die diese in der Vergangenheit auch bezahlt hatte, aber für einen gewissen Zeitraum waren noch 81.000 Euro offen.
Da die GmbH inzwischen Insolvenz angemeldet hatte, klagte das Versorgungsunternehmen diesen Betrag gegen die Grundstückseigentümerin ein. Das Gericht erteilte dieser Forderung aber eine klare Absage. Zwar liegt in dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens ein Vertragsangebot, das sich an den Grundstückseigentümer richtet. Ein Anspruch gegen diesen ist jedoch ausgeschlossen, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem zur Nutzung des Grundstücks berechtigten Dritten besteht.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe VIII ZR 293/07)






































