WEG-Reform und Sachkundenachweis für Wohnimmobilienverwalter
Rechtliche Grundlage für die Arbeit von Immobilienverwaltungen ist das Wohnungseigentumsgesetz. Seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 eröffneten sich jedoch zahlreiche regelungsbedürftige Bereiche. Auch energetische und barrierefreie Sanierungen sowie die Digitalisierung erhöhen den Abstimmungsbedarf innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes
Eine Bundesrats-Initiative der Länder Bayern und Sachsen vom 21. Juni 2016 (BR-Drs. 340/16) regte auch vor diesem Hintergrund eine Absenkung der zustimmungsrechtlichen Erfordernisse an. Die Bundesregierung trug dieser Initiative Rechnung und kündigte im Herbst 2016 an, möglichen Reformbedarf am Gesetz zu prüfen. Der DDIV hat dies von Beginn an unterstützt. Jedoch mahnte Heckeler in diesem Zusammenhang erneut an, dass es einer grundlegenden Reform sowie einer Harmonisierung von Miet- und WEG-Recht bedarf, um den sich wandelnden Rahmenbedingungen umfassend gerecht zu werden. Dies geht auch aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Häublein hervor, das 2013 im Auftrag des DDIV erarbeitet wurde.
Zugangsvoraussetzungen: Sachkundenachweis nicht vom Tisch
Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2017 das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (BT-Drs. 18/12831). Sechs Jahre zuvor, im Jahr 2011, gab der DDIV ein Gutachten zur Erörterung der „Möglichkeiten zur rechtlichen Regelung des Berufes des Immobilienverwalters” (Prof. Rüdiger Zuck, Stuttgart) in Auftrag, was der geplante Auftakt einer klar formulierten Strategie war – die Einführung von Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit des Verwalters.
Ein Ergebnis des Gutachtens war der fundierte Nachweis, dass Artikel 12 des Grundgesetzes zur Berufswahlfreiheit kein Hindernis bei der Einführung von gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Tätigkeit darstellt. Heckeler begrüßte in seiner Eröffnungsrede, dass die Bundesregierung nach langem Ringen das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für Wohnimmobilienverwalter endlich verabschiedete. Dabei wurden auch zwei wesentliche Forderungen des DDIV, die Einführung einer Weiterbildungspflicht und der Einschluss des Mietverwalters, übernommen. „Damit ist die Tätigkeit des Immobilienverwalters erstmals anerkannt. Ein erster Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz, Qualität und Ansehen für unsere Branche ist getan”, betonte Heckeler. „Ein Anfang ist gemacht. Wir haben ein Gesetz, das zwei wesentliche Forderungen des DDIV einschließt. Wir werden uns aber auch weiterhin für einen Sachkundenachweis einsetzen”, resümierte Heckeler.
Herausforderung Energiewende annehmen
Energiewende oder Elektromobilität sind gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, auf die auch die Immobilienwirtschaft Antworten geben muss. So verabschiedete die Bundesregierung jüngst das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom. Maßgeblich auf Druck des DDIV können nun auch Wohnungseigentümer von selbstproduziertem und ökologischem Solarstrom vom Dach profitieren.
Ladeinfrastruktur von E-Autos in Mehrfamilienhäusern fördern
Eine Million Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020 auf deutsche Straßen zu bringen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Der Bund stellt erhebliche Fördergelder bereit, um die Elektromobilität voranzubringen. Nach Ansicht des Branchenverbands reichen Kaufprämien, steuerliche Anreize und Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur allein nicht aus, um die E-Mobil-Wende einzuleiten. Vor diesem Hintergrund sprach sich der DDIV-Präsident erneut für ein Anreizprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro aus, um die private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gezielt zu fördern.