Wegfall der Courtage
Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadenersatzanspruch zu. Der Verkäufer ist dadurch verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.
Zum Urteilstext (BGH Karlsruhe III ZR 224/06)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Immobilien 





































