Wenn Mieter nicht heizt
In dem verhandelten Fall soll ein Mieter seine Wohnung seit 3 Jahren nicht mehr geheizt haben, weil er die Wohnung die meiste Zeit nicht genutzt habe, sondern vorwiegend bei seiner Freundin wohnte. Als der Vermieter das erfuhr, mahnte er den Mieter zweimal ab. Als der dieser dennoch nicht heizte, kündigte der Vermieter. Dagegen klagte der Mieter und verlor. Ein Mieter ist generell verpflichtet, eine Mietwohnung in der kalten Jahreszeit mindestens mit mäßiger Temperatur zu heizen, um Schäden wie Schimmelbildung vorzubeugen. Andernfalls verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag.
Zum Urteilstext (LG Hagen 10 S 163/07)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Kündigung 


































