Werbungskosten
Wer Werbungskosten steuerlich geltend mach will, muss nachweisen, dass er die Absicht hat, Einkünfte zu erzielen. Werden Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds von einem Anleger keine fünf Jahre nach dem Kauf schon wieder verkauft, habe er von Anfang an nicht die Absicht, Gewinn zu machen und Einkünfte zu beziehen.
Zum Urteilstext (FG Düsseldorf 7 K 2177/04)
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Steuern 





































