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Wirtschaftlichkeitsaspekt bei energetischer Sanierung

26. April 2011

GTÜ fordert stärkeren Fokus

Mit Hinblick auf die geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 fordert die GTÜ, die Wirtschaftlichkeit von Sanierungen zur Energieeinsparung stärker in die Debatte einzubeziehen.
In einer aktuellen Pressemitteilung lies die dena verlauten, dass sich die energiesparende Sanierung von Gebäuden überall rechne. Eine Methodendiskussion über Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Kostenaufteilungen, wie sie bisweilen von Vertretern der Wohnungswirtschaft angeregt wird, sei somit nicht erforderlich. Prof. Dr. Müller, Bausachverständiger der GTÜ, sieht dies anders: „Eine energiesparende Sanierung von Gebäuden rechnet sich nicht überall, da eine erhebliche Spanne zwischen minimalen und maximalen
Energiesparmaßnahmen vorliegt. Beispielsweise lässt sich der Erfolg einer Maßnahme erst nachweisen, wenn eine Ermittlung der zu beheizenden Flächen stattgefunden hat, eine Vergleichsbasis des Verbrauchs vor und nach der Modernisierung, das Bauwerksalter und die Restnutzungsdauer sowie die vorgesehene Finanzierung inklusive Tilgungsrate einbezogen wurden.“ Energiesparmaßnahmen rechnen sich insofern erst, wenn in der Gebäudewirtschaftlichkeitsberechnung die Mehreinnahmen infolge Mieterhöhung nach § 559 BGB die entstehenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten voll abdecken. „Die Einnahmen und Ausgaben müssen also mindestens zur Kostendeckung führen“, erklärt Müller. „Besser wäre es, durch Energieeinsparung und Modernisierung einen Gewinn auszuweisen.“
Daher empfiehlt die GTÜ, öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige zurate zu ziehen, die Hauseigentümer mit ihrer Fachexpertise qualifiziert beraten. „Durch diese individuelle Beurteilung und Beratung der Sachverständigen wird den Eigentümern aufgezeigt, ob und mit welchen Maßnahmen eine energetische Sanierung ihres Gebäudes wirtschaftlich ist“, so Müller weiter.

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