Wo erfolgt Einsicht in Betriebskostenbelege?
1. Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung (hier: über 400 km), ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen.
2. Auf die Übersendung von Fotokopien, gleich ob mit oder ohne Kostentragungspflicht, muss sich der Mieter regelmäßig nicht verweisen lassen.
LG
Freiburg
Aktenzeichen:
3 S 348/10
Urteil vom:
24. März 2011
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Betriebskosten 





































