Wohnraumüberlassung durch den Arbeitgeber
Die Nichtgeltendmachung von Mietnebenkosten bei Wohnraumüberlassung durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil dar und ist damit lohnsteuerpflichtig.
FG
Düsseldorf
Aktenzeichen:
11 K 4662/06 L
Urteil vom:
5. November 2009
Kategorie des Mietrechtsurteils:
Steuerrecht 


































