Wohnung in Pflegeeinrichtung als private Investition
Eine höhere Lebenserwartung und rückläufige Geburten führen zu einer insgesamt älteren Bevölkerung in Deutschland. Daher gehen neun von zehn Deutschen von einem steigenden Bedarf an Senioreneinrichtungen aus.
79 Prozent der Bundesbürger bezweifeln, dass die zuständigeb Behörden für einen rechtzeitigen Ausbau sorgen. Die Mehrheit fordert daher Investitionen privater Unternehmen.
Privatanleger können beim Ausbau unterstützen und selbst profitieren.
Durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG, § 8) ist es möglich, eine Pflegeeinrichtung in mehrere Wohneinheiten aufzuteilen. So können Privatanleger ein Appartement oder Zimmer in einer Pflegeeinrichtung erwerben, um deren Vermietung und Instandhaltung sie sich nicht kümmern müssen. "Privatpersonen profitieren in der anhaltenden Niedrigzinsphase von einer inflationssicheren, renditestarken Geldanlage. Ein 20-jähriger Mietvertrag mit dem Betreiber garantiert nahtlose Einnahmen", sagt Rolf Specht, geschäftsführender Gesellschafter der Residenz-Gruppe Bremen.
Weil das Pflegeappartement im Grundbuch eingetragen wird, lässt es sich auch problemlos vererben oder verkaufen. Auch die Befragten der Studie bewerten Pflegeimmobilien hinsichtlich Sicherheit, Inflationsschutz und langfristigem Vermögensaufbau als attraktiver im Vergleich zu Aktien oder einer Rentenversicherung.
Für die Studie "Pflegeimmobilien 2015" wurden 1.000 Deutsche ab 18 Jahren sowie zusätzlich 200 Deutsche ab 45 Jahren befragt. Die Ergebnisse sind bevölkerungsrepräsentativ.
Weiterführende Links:
www.residenz-gruppe.de