Wohnungsabnahme/Wohnungsübergabe
Ein Gespräch zwischen dem Vermieter und dem ausziehenden Mieter anlässlich der Wohnungsrückgabe:
Vermieter: Bitte entfernen Sie noch die Styroporplatten von der Decke im Wohnzimmer.
Mieter: Die waren doch schon bei Einzug drin.
Vermieter: Nein, sonst wäre das im Einzugsprotokoll eingetragen gewesen.
Mieter: Das Einzugsprotokoll stimmt doch sowieso nicht.
Vermieter: Sie müssten dann auch noch bitte die Bodenfliesen in der Küche entfernen.
Mieter: Die wollte ich eigentlich drin lassen. Die Wertsteigerung können Sie mir dann ja auszahlen.
Vermieter: Die Fliesen sind nicht fachgerecht verlegt. Die müssen raus.
Mieter: Das wollen wir mal sehen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung.
Das immer komplizierter werdende Mietrecht und die steigenden Anforderungen der Gerichte an den vermieterseitigen Vortrag bei Schadensersatzansprüchen erfordern umfangreiche Maßnahmen des Vermieters. Um die notwendigen Grundvoraussetzungen für einen aussichtsreichen Prozess wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und Schadensersatzansprüchen zu schaffen, ist es dringend erforderlich, dass Wohnungsprotokolle beanstandungsfrei ausgeführt werden. Bei der Anfertigung von Protokollen ergeben sich zahlreiche Probleme, denen der Vermieter ausgesetzt ist und über die er sofort zu entscheiden hat.
Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ)
gemeinnützige Stiftung
Springorumallee 20
44795 Bochum






































