Wohnungswirtschaft zur Wohnsitzzuweisung
Die Wohnsitzzuweisung dient der Förderung einer nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und soll für einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Aufgenommen werden auch verschiedene Härtefallregelungen, nach denen von einer Wohnsitzzuweisung abzusehen ist. Nach Ansicht des GdW würde hiemit die Situation der Betroffenen berücksichtigt und verhindert, dass Familien auseinandergerissen würden.
Für eine erfolgreiche Integration sind aus Sicht der Wohnungswirtschaft aber dringend weitere Anstrengungen notwendig: "Die Bewältigung der Flüchtlingssituation ist eine langfristige nationale Aufgabe. Integration findet nicht nur im Bereich Arbeit und Bildung statt, sondern auch in den Wohnquartieren", betont der Präsident des Spitzenverbandes, Axel Gedaschko. "Deshalb brauchen wir eine möglichst flexible Ausgestaltung des Programms Soziale Stadt, die im Zusammenspiel von investiven und nicht-investiven Maßnahmen die Integration in den Wohnquartieren stärkt. Gut funktionierende Nachbarschaften sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration der Menschen in ihrer neuen Heimat", so Gedaschko.
Darüber hinaus regt der GdW an, ein finanziell und personell der Dimension der neuen Herausforderungen gemäß ausgestattetes Sonderprogramm "Integration" aufzusetzen, um unabhängig von den Gebietskulissen der Stadtentwicklung die Betreuung der Flüchtlinge auch in Nachbarschaften außerhalb eines Sozialen-Stadt-Quartiers zu ermöglichen. Dabei bedarf es einer Bündelung der Mittel statt vieler kleiner Töpfe.
Die Stellungnahme des GdW zum Referentenentwurf des Integrationsgesetzes finden Sie hier. (PDF, 8 Seiten)