Zuschüsse gibt es schon für neue Türschlösser
Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen Einbrecher in Mehrfamilienhäusern häufig in die unten gelegenen Wohnungen über Balkon und Fenster sowie in die oberen Etagen ein, da dort weniger Bewohner vorbeikommen. Ein Großteil der Mietwohnungen ist weiterhin schlecht gegen Einbrüche geschützt und die Mieter kennen die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Einbruchsschutz kaum.
Vermieter grundsätzlich wenig in der Pflicht
Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus“, erklärt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz. Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik nicht generell verwehren, doch der Mieter ist rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Deshalb sollten alle Maßnahmen mit dem Vermieter im Voraus abgeklärt und schriftlich festgehalten werden. Ist es jedoch bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete.
Expertenrat einholen
Der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert auf der Internetseite www.nicht-bei-mir.de herstellerneutral über Gefahren und sinnvolle Lösungen.
Zuschüsse der KfW-Bank
Einbau eines Türspions und eines besseren Türschlosses? Selbst für kleine Sicherungsmaßnahmen gegen Wohnungseinbrüche zahlt die staatliche KfW-Bank Zuschüsse. Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW haben die Förderung für Wohneigentümer und Mieter verbessert. Auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Kredite von der KfW-Bank
Im Jahr 2016 hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit 1. April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut. Seit November 2016 können Wohnungseigentümer und Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten auf den Internetseiten: www.kfw.de/zuschussportal oder unter www.kfw.de/einbruchschutz.