Von was wird da nicht alles gesprochen: Online-Versammlungen für einzelne oder doch für alle Eigentümer? Mehr „Macht“ für Verwalter in der Außenwirkung! Veränderung der Abstimmungsverhältnisse in Versammlungen und beim Umlaufbeschluss. Veränderte Kündigungsrechte für die Kunden.
Gerade letzter Punkt macht mich ein wenig nervös, da ich mir über die Konsequenzen noch nicht so ganz im Klaren bin. Mein Anwalt sagte mir recht lapidar: „Hans, verabschiede dich von langfristigen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten. Der ‚besondere Grund‘ fällt weg und damit wird aus deiner ‚verbeamteten Selbstständigkeit‘ ein ganz normales und zu jeder Zeit kündbares Dienstleistungsverhältnis.“
Ich schaue mir jetzt schon mal meine Objektliste an und prüfe, wo im nächsten Jahr die Bestellung ausläuft. Zumindest dort werde ich das tun, was ich schon lange vorhatte: Nämlich neue Verwalterverträge mit meinen Kunden abschließen. Mit deutlich mehr und detaillierter beschriebenen Leistungen und einer Latte von Zusatzleistungen, die natürlich auch berechnet werden. Was ich da bisher an Umsatz habe liegen lassen – nur weil ich Angst vor der Reaktion meiner Kunden hatte. Das ging schon in die Tausende!
Auch dass mal wieder über den Sachkundenachweis gesprochen werden soll, finde ich insgesamt gut. Nur glaube ich ehrlich gesagt nicht daran, dass dieser kommen wird. Ich habe noch in den Ohren, dass wir als Branche nicht systemrelevant seien und damit kein Präzedenzfall für andere Bereich geschaffen werden soll. Wünschen würde ich mir eine solche Eingangshürde für unseren Job, das brächte eine Aufwertung unserer Tätigkeit.
Ich hoffe nur, dass die WEG-Novelle dieses Mal in der Aussage deutlich sein wird und nicht wieder so viele Lücken lässt, die dann nachher durch viele Gerichtsprozesse geklärt werden müssen.
In unserem Job bleibt eins immer erhalten: die beständige Veränderung!
Michael Friedrich
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