Seit dem 30. Juni 2024 sind die Kabel-TV-Gebühren nicht mehr Teil der umlagefähigen Betriebskosten. Die damit erforderliche millionenfache Umstellung auf individuelle, private Versorgungsverträge verläuft offenbar schleppend, aber auch geräuschlos und ohne Brüche im Telekommunikationsmarkt. Auf Anfrage der IVV-Redaktion erklärt Claus Wedemeier, Referatsleiter Digitalisierung beim GdW: „Nach unserer Einschätzung werden die tatsächlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung erst sichtbar, wenn Signalabschaltungen oder -sperren in relevanter Größenordnung erfolgt sind.“
Zwar hätten Wohnungsunternehmen mit dem Auslaufen der Betriebskostenumlage für den Breitband- bzw. TV-Anschluss ihre Verträge mit den Kabelnetzbetreibern im Regelfall auf Einzelinkassovereinbarungen zwischen Anbieter und Mieter umgestellt. Zahlen über die Akzeptanz von Einzelvereinbarungen bei Mietern lägen dem GdW jedoch nicht vor, so Claus Wedemeier. „Wie wir alle in den Medien lesen können, haben Kabelnetzbetreiber offensichtlich mit relevanten Kundeneinbußen zu kämpfen. Offensichtlich lassen sich viele Mieter mit dem Abschluss von Einzelverträgen aber auch noch Zeit, weil sie, sofern die Anbieter die Versorgung trotz fehlenden Vertrags noch aufrechterhalten, keinen hohen Handlungsdruck verspüren.“
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Wer gedacht hat, dass mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit der Kabel-TV Entgelte am 30. Juni 2024 das Thema Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) erledigt sei, wird aktuell eines Besseren...
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4.3.2024
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse
Die Kosten für Kabelfernsehen dürfen ab 1. Juli 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Was Verwalter, Vermieter und Wohnungseigentümer beachten müssen.
Seit dem 1. Juli ist der Kabel-TV-Anschluss nicht mehr umlagefähig. Folgt jetzt die Massenkündigung betroffener Mieter? Nicht so schnell wie erwartet. Auch der Glasfaserausbau verlangsamt sich. Die...