Mietrecht

Besichtigungsrecht des Vermieters

Der Mietvertrag gibt dem Mieter ein Recht zum Alleinbesitz der Mietsache. Dazu gehört natürlich auch, Dritte von der Mitbenutzung auszuschließen, also die Wohnungstür hinter sich zuzuschließen. Der Vermieter verletzt deshalb seine vertraglichen Pflichten, wenn er „zur Sicherheit“ noch einen Wohnungsschlüssel zurückhält. Andererseits ist der Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet, was auch den Zutritt zur Wohnung voraussetzt. Diese sich eigentlich widersprechenden Rechte und Pflichten müssen stets neu austariert werden.

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Auch eine geplante Mieterhöhung kann Besichtigungsrecht des Vermieters rechtfertigen

Amtsgericht München, Urteil vom 4. September 2020 – 421 C 4745/20

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Besichtigungsrecht des Vermieters
Seite 49
5.10.2020
Modernisierungsankündigung
2.6.2023
Modernisierung
Die Einordnung in den Mietspiegel richtet sich nur nach dem tatsächlichen Zustand der Wohnung.
1.6.2021
Rauchmelder
Zahlreiche Mietverträge, auch die von den jeweiligen Verbänden angebotenen Musterverträge, verweisen hinsichtlich der Umlage von Betriebskosten auf die Betriebskostenverordnung. Weiter enthalten ist...
1.4.2021
Gemeinschaftseigentum
20.10.2022
Noch ist Abriss manchmal unvermeidlich
Eine der Herausforderungen für Wohnungsunternehmen ist die Bestandsmodernisierung. Vor allem Wohngebäude aus den Nachkriegsjahren erweisen sich hierbei als schwierig, weshalb Ersatzneubauten notwendig...