Mietrecht

Besichtigungsrecht des Vermieters

Der Mietvertrag gibt dem Mieter ein Recht zum Alleinbesitz der Mietsache. Dazu gehört natürlich auch, Dritte von der Mitbenutzung auszuschließen, also die Wohnungstür hinter sich zuzuschließen. Der Vermieter verletzt deshalb seine vertraglichen Pflichten, wenn er „zur Sicherheit“ noch einen Wohnungsschlüssel zurückhält. Andererseits ist der Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet, was auch den Zutritt zur Wohnung voraussetzt. Diese sich eigentlich widersprechenden Rechte und Pflichten müssen stets neu austariert werden.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Auch eine geplante Mieterhöhung kann Besichtigungsrecht des Vermieters rechtfertigen

Amtsgericht München, Urteil vom 4. September 2020 – 421 C 4745/20

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Artikel Besichtigungsrecht des Vermieters
Seite 49
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