Abrechnung Wärme- und Wasserverbrauch

Fernablesung wird Pflicht in Europa

Die Novelle der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) schreibt die Installation fernablesbarer Zähler und Kostenverteiler sowie unterjährige Verbrauchsinformationen für die Hausbewohner vor. Die Wohnungswirtschaft kann sich bereits jetzt für die Zukunft rüsten.

Im Prinzip könnte alles mit allem vernetzt werden. Die Infografik aus dem Hause Minol zeigt mögliche Anwendungsszenarien der Brunata Connect Welt.
Im Prinzip könnte alles mit allem vernetzt werden. Die Infografik aus dem Hause Minol zeigt mögliche Anwendungsszenarien der Brunata Connect Welt.

Bei der Energieeffizienz-Richtlinie haben sich die Kommission, der Ministerrat der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament am 19. Juni 2018 auf einen Kompromiss geeinigt, der am 10. Juli auch vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie abgesegnet wurde. Nach aktuellem Stand muss der EU-weite Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch sinken. Zusätzlich binden sich die Mitgliedstaaten an jährliche Einsparungen um 0,8 Prozent. Außerdem geht es darum, die Vorschriften zum Ablesen des Wärme-, Kälte- und Warmwasserverbrauchs neu zu ordnen. Für die Verbrauchserfassung sind die Artikel 9 bis 11 und der Anhang VII der EED 2018 maßgeblich, deren Kernpunkte im Kastentext zusammengefasst sind.

Nutzer zum Energiesparen motivieren

Verbraucher erhalten damit klare Rechtsansprüche, häufiger und besser als bisher über ihren Energieverbrauch informiert zu werden. Zwar schrieb bereits die EED 2012 individuelle Zähler und intelligente Verbrauchserfassungssysteme vor. Bei einer Evaluierung rügte die Kommission aber bald „Lücken, Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten“. Die Mitgliedstaaten hätten die Umsetzung in nationales Recht nicht zur verpflichtenden Einführung intelligenter Zähler genutzt. Dass es sinnvoll ist, beim Nutzerverhalten anzusetzen, belegt die seit 1981 in Deutschland geltende Heizkostenverordnung, die den CO2-Ausstoß in Gebäuden deutlich senken konnte (siehe Studie von Prof. Felsmann von der TU Dresden aus dem Jahr 2013). Fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler machen weitere Effizienzpotenziale nutzbar, indem Bewohner häufig und auf kostengünstige Weise über ihren Verbrauch informiert werden. Häufig bedeutet ab 2022 mindestens einmal monatlich – oder aber so oft, wie die verwendeten Messgeräte es erlauben und das gerne via Internet (Anhang VIIa, Abs. 2 EED).

Auf Fernablesung umrüsten

Wohnungsunternehmen, Verwalter und Vermieter können also davon ausgehen, dass über kurz oder lang kein Weg an einer funkbasierten Fernablesung und Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs vorbeiführt. Die erwarteten Gesetzesänderungen sind umso relevanter, als die Mess- und Erfassungsgeräte in Gebäuden für mehrere Jahre installiert werden: Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Die Lebensdauer von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre. Ein bevorstehender Austausch der Zähler oder Heizkostenverteiler ist ein guter Zeitpunkt, um auf ein fernablesbares Funksystem umzurüsten. Das Einverständnis der Hausbewohner ist dafür nicht erforderlich. Der Bundesgerichtshof hat in einem solchen Fall auf die Duldungspflicht der Mieter gemäß Heizkostenverordnung (§ 4, Abs. 2, Satz 1) hingewiesen (BGH-Urteil vom 28.9.2011 Az. VIII ZR 326/10). Der Einbau funkbasierter Ablesegeräte stelle grundsätzlich eine Wohnwertverbesserung dar, weil die Räume zum Zwecke der Ablesung nicht mehr betreten werden müssen.

Bereit für die EED

Die EED stellt in der novellierten Fassung Anforderungen, die nur mit einer komplett automatischen Fernablesung und durchgängig digitalisierten Prozessen zu erfüllen sind: Verbrauchsdaten müssenlaufend erhoben, verarbeitet und den Nutzern dargestellt werden, was herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme nicht leisten können. Mit Brunata Connect, dem System von Brunata Minol, steht jetzt steht jetzt eine zukunftssichere Lösung zur Verfügung, um die geplanten Vorgaben der EED-Novelle bereits heute zu erfüllen. Das neue Funksystem vernetzt die Messtechnik für Wärme, Warm- und Kaltwasser sowie die Sensorik im Gebäude und übermittelt die erfassten Daten über ein zentrales Gateway an einen in Deutschland betriebenen Cloud-Server.
Es handelt sich um ein sogenanntes Low Power Wide Area Network(LPWAN), ein Netzwerk mit einer hohen Reichweite von bis zu zehn Kilometern bei sehr geringem Stromverbrauch. Sämtliche Verbrauchswerte werden automatisch übermittelt oder lassen sich aus der Ferne nach Bedarf abrufen. Durch die komplett automatische Fernablesung ist der Ableseturnus frei wählbar – damit ist die technische Voraussetzung für unterjährige Verbrauchsinformationen erfüllt. Weil es sich um eine Web- und Cloud-basierte Lösunghandelt, lässt sich ein laufendes Energiemonitoring besonders einfach realisieren. Bewohner könnten ihren Verbrauch zum Beispiel in Mieterportalen und Smartphone-Apps bis auf den Tag genau verfolgen – natürlich nur bei entsprechender Einwilligung und unter Einhaltung strenger Datenschutz-Vorgaben.


Zukunftsszenarien Smart Home und Smart Care

Doch die EED-Richtlinie ist nicht der einzige Aspekt, der Brunata Connect zukunftssicher macht. Das System ist auch die ideale Basis für eine prozessoptimierte Betriebskostenabrechnung (siehe www.minol.de/probeko). Und mehr noch: Außer der Messstechnik in den Wohnungen, die für die Heizostenabrechnung relevant ist, lassen sich viele weitere mit Sensoren ausgestattete Geräte im Gebäude in das Netzwerk einbinden – zum Beispiel Rauchwarnmelder, Verbrauchszähler aller Energiesparten auf Hausebene, digitale Haustafeln, Temperatur- und Feuchtesensoren. Je nachdem, welche Komponenten in dieses „Internet der Dinge“ integriert sind, kann das Wohnungsunternehmen konkrete Anwendungen in den Bereichen Gebäudeautomation (Energie, Sicherheit, Wohnkomfort) oder Smart Care (Assistenzsysteme, Ortungsmöglichkeiten und Alarmierung für Personen mit eingeschränkter Mobilität) vorsehen. Wichtig für die Wohnungswirtschaft ist auch, dass es sich um ein offenes System handelt. Minol Connect verwendet für die Kommunikation den weltweit etablierten und offenen Übertragungsstandard Long Range Wide Area Network (LoRaWAN) der Non-Profit-Organisation LoRa-Alliance. Das heißt: LoRa-fähige Endgeräte unterschiedlicher Hersteller können in das gleiche Netz eingebunden werden.

Fazit

Die novellierte EED sieht vor, dass Hausbewohner künftig unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten. Die technisch einzige Möglichkeit, diese Informationen mit nur geringen Investitionskosten bereitzustellen, ist ein Funksystem mit Fernablesung. Brunata Connect ist nicht nur EED-konform, sondern unterstützt auch die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft. Die Rolle von Gebäuden wandelt sich. Sie sind künftig nicht nur Wohn- oder Gewerbeimmobilie, sondern Informationsquelle, Energiezentrale, Gesundheitsstandort und Bindeglied zur Smart City.

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Grundsätze der zukünftigen Verbrauchserfassung

  • Ab 2020 installierte Zähler und Kostenverteiler sollen fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist (neuer Art. 9c).
  • Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden (neuer Art. 9c).
  • Ab 2022 sollen Hausbewohner unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, vorausgesetzt, die erforderliche Messtechnik ist im Haus verfügbar(neuer Anhang VIIa, Abs. 2).
  • Im Oktober steht die Abstimmung im EU-Parlament an,der Ministerrat muss das Ergebnis dann noch billigen. Voraussichtlich Ende 2018 wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt kurz darauf in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen, in Deutschland wahrscheinlich in Form der Heizkostenverordnung.
"Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der Betroffene zu informieren ist. Unter anderem soll dem Betroffenen mitgeteilt werden, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, an wen die Daten weiter...
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