Förderung von Recycling und Wärmerückgewinnung

Grauwasser: Wer Wärme zurückholt, erhält Subventionen

Seit 1. März 2018 gewährt das Bundesumweltministerium über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuwendungen für Wärmerückgewinnung aus Grauwasser-Recyclinganlagen. Das Programm bezuschusst Duschrinnen, Duschtassen und Duschrohre jeweils in Kombination mit einem Wärmeübertrager sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus dem gesamten, im Gebäude anfallenden Grauwasser, das einer Wärmerückgewinnung unterzogen wird.

Mehrstufige Aufbereitungsanlage für Grauwasser im Berliner Mietshaus am Arnimplatz. Die biologische Reinigung erfolgt im Wirbelbettverfahren mit anschließender UV-Desinfektion. FOTO: Klaus W. König
Mehrstufige Aufbereitungsanlage für Grauwasser im Berliner Mietshaus am Arnimplatz. Die biologische Reinigung erfolgt im Wirbelbettverfahren mit anschließender UV-Desinfektion. FOTO: Klaus W. König

Das sind die Fördersätze:

  • Anzahl der Duschen im Gebäude ≤ 20: 550 Euro pro angeschlossener Dusche
  • Anzahl der Duschen im Gebäude > 20: 500 Euro pro angeschlossener Dusche
  • Maximal jedoch 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Anschaffung und Installation).

Begriffsdefinition von Grauwasser:

Es stammt aus der Gebäudeinstallation und wird im Normalfall von Duschen, Badewannen und Waschbecken separat vom sonstigen Abwasser gesammelt. Es fällt je nach Anzahl der Bewohner und deren Wasserbedarf bei der Körperreinigung an. In besonderen Fällen wird auch der stärker belastete Abfluss von Waschmaschinen und Küchenspülen zur Grauwasserraufbereitung genutzt.

Die Reinigung geschieht in einem vollautomatischen, mehrstufigen und geschlossenen Recycling-Prozess, ohne chemische oder biologische Zusätze. Das so entstandene Betriebswasser darf in Deutschland zur Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder für die Waschmaschine verwendet werden. Grauwassermenge, enthaltene Wärmeenergie sowie Betriebswasserbedarf unterliegen nutzerbedingt und jahreszeitlich Schwankungen.

Die Anlagenplanung muss deshalb objektspezifisch von einem erfahrenen Büro durchgeführt werden.

Betriebskosten lassen sich deutlich senken

Aufgrund der neuen Fördermaßnahme, in Kombination mit dem Grauwasserrecycling, lassen sich die Investitions- und Betriebskosten für ein Gebäude deutlich senken, was Architekten und Eigentümer interessieren wird.

Und bei der Zertifizierung zum Nachhaltigen Bauen bringen sowohl Wärme als auch Wasserrecycling wertvolle Punkte, zur Freude der Investoren. Doch was sind die geeigneten Objekte, wer die typischen Auftraggeber?

Grauwasserrecycling ist insbesondere dort lukrativ, wo viele Bewohner in mehrgeschossigen Gebäuden untergebracht sind; zum Beispiel in Hotels, Wohnheimen und im mehrgeschossigen Wohnungsbau.

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Das Wasserkonzept des Pilotprojekts am Arnimplatz Berlin (3 Seiten mit Bautafel, Berechnungsbeispiel und Erfahrungsbericht des Büros "Nolde & Partner - Innovative Wasserkonzepte")

Berechnungsbeispiel staatliche Förderung:

In einem Mehrfamilienwohnhaus mit 40 Wohneinheiten und 40 Duschen soll eine Wärmerückgewinnung für das im gesamten Gebäude anfallende Grauwasser installiert werden. Zusätzlich ist ein zweites Leitungsnetz (Grauwassernetz) erforderlich.

  • Die Investition (Anschaffungs- und Installationskosten) beträgt 90.000 Euro. Damit liegt der max. Förderbetrag bei 90.000 Euro x 0,3 = 27.000 Euro.
  • Förderbetrag nach Anzahl: 40 Duschen à 500 Euro = 20.000 Euro
  • Der Förderbetrag nach der Anzahl ist kleiner als der max. Förderbetrag.
  • Die tatsächliche Fördersumme ist somit 20.000 Euro.

Quelle für das Berechnungsbeispiel: www.bafaf.de

Autor: Klaus W. König

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Regenwassernutzung: Verwendung des atmosphärischen Niederschlags. Mindestanforderung ist eine Wasserqualität gemäß der europäischen Badegewässerrichtlinie. Bei Stichproben werden regelmäßig deutlich bessere Werte, als dort gefordert, gefunden. Eine Nachweispflicht besteht nicht.
 

Grauwassernutzung: Verwenden des häuslichen Schmutzwassers ohne Abwasser aus Toiletten und Urinalen. Mindestanforderung ist eine Wasserqualität gemäß Anhang D der DIN EN 16941-2, sobald diese veröffentlicht ist. Die Nachweispflicht (die es in Deutschland zuvor nicht gab) ist dort erstmals formuliert, abhängig von der Risikobewertung und Nutzungsart.
 

Regen- und Grauwassernutzungsanlagen: Sie bestehen aus den vier wesentlichen Elementen Sammlung, Behandlung, Speicherung und Verteilung. Eine Genehmigung ist in Deutschland nicht erforderlich. Allerdings besteht Anzeigepflicht vor dem Bau einer Anlage beim Wasserversorger und Gesundheitsamt.
 

Betriebswasser: Nicht-Trinkwasser, z. B. gefiltertes Regenwasser und aufbereitetes Grauwasser. Damit darf in privaten deutschen Haushalten der Garten gegossen, die Böden gewischt, die Toilette gespült und die Wäsche gewaschen werden. In Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie ergeben sich weitere Möglichkeiten.

► Einen ausführlichen Bericht zum Thema Regen- und Grauwassernutzung sowie Förderunsgmöglichkeiten, Was wird die Politik beschließen?, Literaurangaben lesen Sie in der Sonderausgabe der Zeitschrift IVV, die Sie hier bestellen können.

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