IVV immobilien vermieten & verwalten, 09/2015
Gerätepflicht: Rauchwarnmelder
Die Bundesländer schließen weitere Lücken in der Rauchwarnmelderpflicht. In vielen Bundesländern gilt eine Einbaupflicht bei Neubauten bereits seit mehreren Jahren. In Sachsen seit Januar 2016. Einige Übergangsfristen für Bestandswohnungen enden im Dezember 2016, zum Beispiel im Bundesland NRW. Für die Wartung ist in manchen Ländern der Mieter in der Pflicht. Unsere untenstehende Tabelle zeigt, wann welche Übergangsfristen enden.