Bei der Ermittlung der Mietpreishöhe sollte jeder Vermieter den Mietspiegel zu Rate ziehen. BILD: FOTOLIA/Marco2811
In der heutigen Zeit ist das Thema Mieterhöhung in aller Munde – beispielsweise durch die inzwischen gesetzlich verankerte Mietpreisbremse für Neuvermietungen und durch Mieterhöhungen infolge Modernisierungen bereits vermieteter Wohnungen.
Klagende Mieter berufen sich erfolgreich auf Mietpreisbremse
06.12.2016
FOTO: M.EISINGER
Vor einem Berliner Amtsgericht haben Mieter unter Hinweis auf die Mietpreisbremse eine Senkung der Mietzahlung und eine Rückerstattung zu viel bezahlter Miete erstritten. Die Vermieterin unterlag im Rechtsstreit.
aus: IVV Ausgabe
12/2016
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Digitale Start-Hilfe
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